Was bietet Sanoj

Das bietet Sanoj:

  • Beratung und Verwaltung, gerade auch in den Besonderheiten der Vereinsbuchhaltung
  • Einrichtung der Buchhaltung
  • Zuwendungsabrechung
  • Finanz- und Liquiditätsplanung
  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Controlling
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • allgemeine Büroorganisation

Auch wenn Vereine, besonders die gemeinnützigen, im Fokus von Sanoj-Berlin stehen - so richtet sich unser Angebot auch an kleine Betriebe. Lassen Sie sich ein Angebot machen. Profitieren Sie von unserem niedrigen Stundensatz oder vereinbaren Sie mit uns einen Pauschalpreis.

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Die Privilegien der steuerberatenden Berufe

Was wird durch den § 6 Abs. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG) geregelt?

Durch den § 6 StBerG wird das sog. Buchführungsprivileg der steuerberatenden Berufe eingeschränkt. Laufende Buchhaltungsarbeiten können im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auch von Personen mit einer kaufmännischen, steuerberatenden oder wirtschaftsberatenden Ausbildung sowie einer 3 jährigen Berufspraxis in der Buchhaltung ausgeführt werden.

In § 6 Abs. 4 StBerG wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Verbot der unbefugten Hilfe in Steuerangelegenheiten nicht für das Buchen laufender Geschäftsvorfällen, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen von Lohnsteuer-Anmeldungen gilt.

Somit ist das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, mit samt der Kontierung und dem Erstellen von Buchungsanweisungen entsprechend fachlich qualifizierten Personen gestattet. Dies gilt auch für die laufende Lohnabrechnung und dem Erstellen von Lohnsteueranmeldungen.

Was nur die steuerberatenden Berufe dürfen ist die Aufstellung des Jahresabschlusses in jeder Form.

Betriebswirtschaftliche Beratungstätigkeiten, wie z.B. die Wahl eines Buchführungsprogramms, der Belegübernahme oder der zu nutzenden Geräte fallen nicht unter das Steuerberatungsgesetz.

 

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